gutsalm_neu_signet1_gruen_rgb

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GutsAlm Harlachberg

Inhaber Reinhard Kraus (Stand 11/2018)

1. Anmeldung

Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist mit Ihrer schriftlichen Anmeldung und der Anmeldebestätigung durch die GutsAlm Harlachberg abgeschlossen. Falls die schriftliche Bestätigung von der mündlichen Anmeldung abweicht, gilt diese als neues Angebot und ein Vertrag ist dann abgeschlossen, falls Sie diesen binnen einer Frist von 5 Tagen schriftlich annehmen. Der zugesagte Termin wird 5 Tage lang reserviert und erlischt, wenn bis dahin keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

1.1 Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Tagungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf dermvorherigen Genehmigung durch die GutsAlm Harlachberg.

1.2 Gästezimmer stehen am Ankunftstag ab 14.00 Uhr und bis 10.00 Uhr am Tage der Abreise zur Verfügung.Eine stillschweigende Vereinbarung über eine längere Nutzungsdauer wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Leistungen und Preise

2.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

2.2 Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

2.3 Alle Zimmerpreise im Individual- und Gruppenbereich sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu lasten des Auftraggebers.

3. Zahlungsmodalitäten

Die GutsAlm Harlachberg ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine könne im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.1. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten, sind – soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist-bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Der Auftraggeber ist hierfür verantwortlich.

3.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zahlbar.

3.3 Rechnungsreklamationen sind spätestens bis acht Tage nach Erhalt der Rechnung mitzuteilen, nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen nicht mehr akzeptiert werden.

3.4 Die von der GutsAlm Harlachberg geschuldeten Leistungen und Preise ergeben sich ausschließlich aus den bekannten Leistungsbeschreibungen einschließlich aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, sowie aus den Angaben im Anmeldeformular.

4. Rücktritt

4.1 Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Zimmern werden in Rechnung gestellt:

a) Bei Rücktritt bis 55 Tage vor Ankunft: kostenfrei.

b) Bei Rücktritt zwischen 54 bis 29 Tage vor Ankunft: 25 % der vereinbarten Leistung.

c) Bei Rücktritt zwischen 28 bis 8 Tage vor Ankunft: 50 % der vereinbarten Leistung

d) Bei Rücktritt zwischen 7 – 1 Tag vor Ankunft: 75% der vereinbarten Leistung

e) Bei Rücktritt am Anreisetag: 80 % der vereinbarten Leistung.

Diese Regelung gilt auch bei vorzeitiger Abreise.

Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, bis 14 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste sowie die Wünsche bezüglich Ablaufs, Medien, Bestuhlung etc. schriftlich mitzuteilen.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn 120 Tage, so behält sich die GutsAlm Harlachberg das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für gemeinsamen Essen oder Übernachtungen muss spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke/Betten in Rechnung gestellt.

4.2 Absage der Veranstaltung

Die GutsAlm Harlachberg kann bei Nichterreichen der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Eine Information erfolgt mindestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung.

4.3 Sonderkündigung

Die GutsAlm Harlachberg, kann den Veranstaltungsvertrag aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein/e Teilnehmer/in die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört, oder sich auf andere Weise so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung gerecht ist. Die von der GutsAlm Harlachberg, mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragen Personen sind auch ermächtigt und bevollmächtigt, erforderliche Abmahnung und Kündigungen auszusprechen. Bei berechtigter Kündigung bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis der Veranstaltung aufrechterhalten, ersparte Eigenleistungen bzw. Aufwendungen werden angerechnet.

5. Pflichten der GutsAlm Harlachberg

5.1 Der Veranstalter haftet uns gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke.

5.2 Die Bewirtung darf ausschließlich mit dem von uns zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

6. Haftung

6.1 Die GutsAlm Harlachberg, übernimmt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung für Schäden. Die GutsAlm Harlachberg, haftet insbesondere auch nicht für Schäden (einschließlich Diebstahl), die durch Dritte an Fahrzeugen angerichtet werden, die auf Grundstücken der GutsAlm Harlachberg, abgestellt werden. Unberührt bleibt die Haftung nach $$ 701 ff. BGB für Übernachtungsgäste. Eine Haftung aufgrund Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, insbesondere auch durch schlechte Witterungsverhältnisse ist von der Haftung ausgeschlossen. Mängelanzeigen sind an die GutsAlm Harlachberg, oder von ihm beauftragte Personen sofort zu richten. Alle Ansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung.

6.2 Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der GutsAlm Harlachberg, nicht gestattet.

6.3 Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars der GutsAlm Harlachberg, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Teilnehmer.

6.4 Störungen an bereitgestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden soweit möglich, sofort beseitigt. Sie berechtigen nicht zu einer Kürzung der vereinbarten Entgelte.

6.5 Gerichtsstand: soweit rechtlich zulässig, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der GutsAlm Harlachberg, .

7. Salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

8. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Speicherung persönlicher Daten für interne Zwecke der GutsAlm Harlachberg, und zur Durchführung der Programme einverstanden. Die Einhaltung der Richtlinien nach dem Bundesdatenschutzgesetzt wird zugesichert.

Presseberichte über die jeweilige Veranstaltung sind nur über die GutsAlm Harlachberg, abzuwickeln. Eigene Berichte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der GutsAlm Harlachberg.

Nach oben scrollen